Wettbewerb Schulbau Berlin

Vergabe VG-091-18 – Schulbauvorhaben Allee der Kosmonauten
Nichtoffener Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit anschließendem Verhandlungsverfahren (VgV)

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Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb
>>> Download Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular sowie die geforderten Nachweise müssen vom Wettbewerbsteam vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 06.08.2018, 10:00 Uhr eingereicht werden.
Bitte übermitteln Sie Ihre Bewerbung an:
>>> wb-schulbau-berlin@gruppeplanwerk.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
>>> wb-schulbau-berlin@gruppeplanwerk.de

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Fragen und Antworten zur Teilnahme am Wettbewerb
(Stand: 31.07.2018, 14:30 Uhr, wird sukzessiv ergänzt)


Frage 1:
Müssen bereits zur Bewerbung vollständige Generalplanerteams benannt werden?

Antwort:
Ja, bereits zur Bewerbung müssen vollständige Generalplanerteams benannt werden. Die in der Bewerbung genannte Konstellation des Wettbewerbsteams (Architekt*in, Tragwerksplaner*in, TGA-Planer*in, Landschaftsplaner*in/-architekt*in) muss ggf. als Preisträger auch komplett am Verhaltungsverfahren teilnehmen.


Frage 2:
Müssen für die im Bewerbungsformular (Anlage 2) benannten Referenzen zusätzliche Projektdatenblätter beigelegt werden?

Antwort:
Projektdatenblätter müssen entsprechend den Angaben der Auswahlmatrix (Anlage 3, Punkt II.1 lit. a und b) beigefügt werden.


Frage 3:
Müssen bei einer Bewerbung als Architekt*in/Generalplaner*in mit Nachauftragnehmer*innen (TWP, TGA, Freianlagen) auch die Nachauftragnehmer*innen jeweils die Erklärungen Anlage 4 bis 8 beibringen?

Antwort:
Bei einer Bewerbung als Architekt*in/Generalplaner*in mit Nachauftragnehmer*innen müssen letztere die Erklärungen Anlage 4 bis 8 nicht einreichen. Bei einer Bewerbung als Bewerber*innengemeinschaft/ARGE müssen dagegen alle Mitglieder die Erklärungen Anlage 4 bis 8 beibringen.


Frage 4:
Gibt es für die Darstellung der Referenzprojekte anhand von geeigneten Plandarstellungen auf einem Blatt eine Vorgabe für das Blattformat?

Antwort:
Die Abgabe der Blätter mit den dargestellten Referenzprojekten erfolgt elektronisch. Um die Lesbarkeit in der elektronischen Darstellung zu gewährleisten, sollte das Referenzblatt im Format DIN A3 angelegt sein.


Frage 5:
Werden die Referenzblätter dem Auswahlgremium elektronisch (z.B. per Beamer-Präsentation) oder ausgedruckt in Printform präsentiert?

Antwort:
Die Referenzblätter werden dem Auswahlgremium elektronisch präsentiert.


Frage 6:
Müssen alle beteiligten Fachplaner*innen auf derselben Seite 3 des Bewerbungsformulars (Anlage 2) unterschreiben oder können die Fachplaner*innen jeweils auf einem separaten Blatt unterschreiben und diese Seiten dann zusammengefügt eingereicht werden?

Antwort:
Ja, es ist möglich, dass die Fachplaner*innen jeweils auf einem separaten Blatt unterschreiben und diese Seiten dann zusammengefügt eingereicht werden.


Frage 7:
Besteht die Möglichkeit, die weiteren Fachplaner*innen als Nachunternehmer*innen zu binden oder ist hier zwingend die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erforderlich?

Antwort:
Es ist die Entscheidung der Bewerber*innen, ob sie die Fachplaner*innen als Nachunternehmer*innen binden oder ob sie mit den Fachplaner*innen eine Bewerbergemeinschaft gründen wollen.


Frage 8:
Im Bewerbungsformular (Anlage 2) müssen auf Seite 1 die „Teilnehmer*in, Mitverfasser*in (Personen)“ angegeben werden. Sollen hier neben dem Verfasser (Büroinhaber oder Geschäftsführer) bereits alle weiteren Mitarbeiter, die an dem Wettbewerb mitwirken, aufgeführt werden?

Antwort:
Im Bewerbungsformular müssen nur die Personen angegeben werden, die die Berechtigung haben, die Verfassererklärung zu unterzeichnen.


Frage 9:
Bei einer Bewerbung eines Architekturbüros mit Nachunternehmern für TGA-Planung, Tragwerksplanung und Freianlagenplanung sowie einem weiteren Nachunternehmer für die Gebäudeplanung, von dem auch Referenzen gemäß Anlage 3, Punkt I.2, I.3 lit. a und b sowie II.3 angegeben werden: Wo wird dieser Nachunternehmer für die Gebäudeplanung im Bewerbungsformular angegeben und wo unterzeichnet dieser?

Antwort:
Für diesen Fall steht ein erweitertes Bewerbungsformular zur Verfügung, was hier heruntergeladen werden kann.
>>> Download erweitertes Bewerbungsformular


Frage 10:
Wenn eine Bewerber*innengemeinschaft einreicht, wer ist in der Anlage 2 „Bewerbungsformular“ als „Architekt*in“ zu nennen?

Antwort:
Der/die Architekt*in. Im Bewerbungsformular sind zunächst alle Beteiligten, ob Mitglieder einer Bewerber*innengemeinschaft oder Nachunternehmer*innen zu benennen. Dies gilt auch im Falle einer Bewerber*innengemeinschaft aus mehreren Architekten*innen und/oder Fachplaner*innen. In diesem Falle ist jedoch eine gesonderte Erklärung der Mitglieder der Bewerber*innengemeinschaft als Anlage abzugeben, wonach diese im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen werden. Die Erklärung soll zudem ein Mitglied der Bewerber*innengemeinschaft als Vertreter*in bevollmächtigen.


Frage 11:
Wenn eine Bewerber*innengemeinschaft einreicht, wer ist in der Anlage 8 „Formblatt Angaben zum Bieter“ zu nennen?

Antwort:
In diesem Falle müssen alle Mitglieder der Bewerber*innengemeinschaft die Anlage 8 ausfüllen. Siehe auch die Antwort zur Frage 3.


Frage 12:
Wenn sich eine Bewerber*innengemeinschaft bewirbt, müssen auf dem Formular „Angaben zum Bieter“ (Anhang 8) alle Gesellschafter der jeweiligen Partner unterschreiben oder reicht je eine Unterschrift pro Partner?

Antwort:
Es genügt eine Unterschrift je Partner.


Frage 13:
Wenn sich eine Bewerber*innengemeinschaft bewirbt, reichen die Umsätze eines Mitgliedes, wenn diese bereits den geforderten mittleren Jahresumsatz von 2 Mio. € überschreiten?

Antwort:
Ja, es reichen die Umsätze eines Mitgliedes, wenn diese bereits den geforderten mittleren Jahresumsatz von 2 Mio. € überschreiten.


Frage 14:
Müssen ausschließlich Referenzen für Planungs- und Wettbewerbsleistungen im Bereich Architektur/Objektplanung beigebracht werden oder auch solche für Leistungen im Bereich Freianlagenplanung?

Antwort:
Es müssen ausschließlich Referenzen für Planungs- und Wettbewerbsleistungen im Bereich Architektur/Objektplanung beigebracht werden. (siehe Anlage 3)


Frage 15:
Wie ist zu verfahren bei Bewerbungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat, bei denen ggf. keine Kammereintragung der Fachplaner vorliegt?

Antwort:
Bei Bewerbern aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat ist der Nachweis der Bauvorlageberechtigung der Architekten nötig bzw. eine Eigenerklärung der Architekten für die Bewerbergemeinschaft, dass die Voraussetzungen nach § 65 Abs. 4 und 5 BauO Bln erfüllt werden.


Frage 16:
Wie viele Projekte werden nach der Auswahlmatrix (Anlage 3) unter Ziffer II.1 bewertet?

Antwort:
Zwei. Die Projekte müssen zuvor zu den Mindestanforderungen in Ziffer I.3 lit. a) oder b) der Auswahlmatrix benannt worden sein und diesen Mindestanforderungen entsprechen. Der Bewerber hat anzugeben, welche zwei der zu I.3 lit. a) oder lit. b) von ihm benannten Projekte bewertet werden sollen.


Frage 17:
Auf wie vielen Blättern sind die zwei zur Bewertung unter Ziffer II.1 der Auswahlmatrix (Anlage 3) benannten Projekte darzustellen.

Antwort:
Auf jeweils einem Blatt. Siehe auch die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 5.


Frage 18:
Bezieht sich die Formulierung „…, die einen mittleren Jahresumsatz von mindestens EUR 2.000.000 ohne Umsatzsteuer mit vergleichbaren Leistungen vorweisen können.“ in Punkt I.1 Anlage 3 (Auswahlmatrix) auf Planungsleistungen gem. HOAI § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume allgemein oder müssen diese Leistungen im Bereich Schulbau oder ähnlichen Bauaufgaben erwirtschaftet worden sein?

Antwort:
Gemeint ist der Umsatz mit Architekten- und Ingenieurleistungen allgemein.


Frage 19:
Sind zu den gem. Punkt I.2 und Punkt I.3 Anlage 3 (Auswahlmatrix) benannten Projekten Anlagen beizufügen, um die abgefragten Daten (Leistungsphase etc.) anzugeben oder sind diese in Anlage 2 (Bewerbungsformular) einzutragen.

Antwort:
Es genügt, wenn die geforderten Angaben zu den Projekten in Anlage 2 (Bewerbungsformular), Punkt 9 und 10 angegeben werden.


Frage 20:
In Anlage 3, Punkt II.2 werden Referenzschreiben von Bauherren bzw. Auftraggebern gefordert. Müssen sich die Referenzschreiben auf die unter Punkt I.3 genannten Referenzprojekte beziehen oder können auch Referenzschreiben für andere Projekte beigebracht werden?

Antwort:
Es können auch Referenzschreiben für andere Projekte eingereicht werden.