Berlin

Wettbewerb Stadtmission Berlin

Berliner Stadtmission
Realisierungswettbewerb Zentrum am Hauptbahnhof – 1. Bauabschnitt,
mit städtebaulichem Ideenwettbewerb für den 2. und 3. Bauabschnitt

Nichtoffener Realisierungswettbewerb (RPW 2013) und anschließendem Verhandlungsverfahren (VgV 2016)

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Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Wettbewerb
>>> Download Bewerbungsunterlagen

Das Bewerbungsformular sowie die geforderten Nachweise müssen vom Wettbewerbsteam vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 20.08.2018, 17:00 Uhr per Postweg eingereicht werden an:

GRUPPE PLANWERK
GP Planwerk GmbH
- Wettbewerb Stadtmission -
Uhlandstraße 97
10715 Berlin

Rückfragen stellen Sie bitte schriftlich an:
>>> wettbewerb-stadtmission@gruppeplanwerk.de

Präsentation Masterplan „Zentrum am Hauptbahnhof – 1. Bauabschnitt“
>>> Download Präsentation

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Fragen und Antworten zum Teilnahme-/Bewerbungsverfahren
(Stand: 15.08.2018, 10:20 Uhr, wird sukzessiv ergänzt)


Frage 1:
In der Wettbewerbsbekanntmachung unter Punkt III.2) wird die Zusammenarbeit von Architekten mit "Energie- bzw. TGA-Planer" gefordert. Kann ein Dipl.-Ing. Architekt als qualifizierter Energieberater diesen zweiten Teil erfüllen oder ist zwingend ein TGA-Planer mit dieser Qualifikation erforderlich?

Antwort:
Wenn das bewerbende Architekturbüro die geforderten Referenzen und Nachweise erbringen kann, werden die Voraussetzungen erfüllt. Es muss allerdings aus den eingereichten Referenzen und Nachweisen eindeutig hervorgehen, dass der Bewerber die Qualifikationen im Sinne eines Energie /TGA-Planers für den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess erfüllen kann.


Frage 2:
Wie groß ist der Umfang der im 1. Bauabschnitt zu realisierenden Freiflächen? Wie hoch ist das Budget für die KG 500 (ohne KG 540)?

Antwort:
Bei dem Freiflächenbereich, der im Zuge des 1. Bauabschnittes (Realisierungsteil) umzusetzen ist, geht es vor allem um die Anpassung und Einbindung der Bebauung in den Bestand. Dafür wurden rd. 70.000 EUR kalkuliert.


Frage 3:
Wo genau befindet sich das Wettbewerbsgebiet?

Antwort:
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich nördlich des Hauptbahnhofes von Berlin an der Lehrter Straße/Ecke Seydlitzstraße.


Frage 4:
Werden für den 2. und 3. Bauabschnitt (städtebaulicher Ideenteil) nochmals Wettbewerbe durchgeführt werden?

Antwort:
Dies kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da der Umsetzungszeitraum für diese Bauabschnitte noch nicht festliegt.


Frage 5:
In der EU-Wettbewerbsbekanntmachung im Amtsblatt ist als Wettbewerbsabgabedatum der 26.10.2019 eingetragen, ist dies ein Tippfehler? Denn die Preisgerichtssitzung findet am 23.11.2018 statt.

Antwort:
Das Datum ist ein Tippfehler. Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten ist auf den 26.10.2018 terminiert.


Frage 6:
Können Sie uns bitte das Städtebauliche Konzept bzw. den Masterplan zum geplanten Zentrum am Hauptbahnhof zur Verfügung stellen?

Antwort:
Die Präsentation zum Masterplan kann hier heruntergeladen werden.
>>> Download Präsentation Masterplan


Frage 7:
Dürfen auch Referenzen aus einem alten Büro verwendet werden, dessen damaliger verantwortlicher Partner/Mitglied der Geschäftsleitung nun ein neues Büro gegründet hat?

Antwort:
Der Architekt ist im Sinne eines Generalplaners federführend. Vom Architekten müssen 2 Referenzen für Hochbauprojekte benannt werden, die mit den Leistungsphasen 2-8 (HOAI 2013) und Nettobaukosten von mind. 2 Mio EUR erbracht wurden. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 8 Jahre fertiggestellt worden sein. Es sind ausschließlich Projekte zu benennen, die unter eigenem Namen verfasst wurden.
Sollte der sich bewerbende Architekt als ehemaliger Partner eines Büros diese Referenzen unter eigenem Namen erstellt haben, kann er diese hier angeben. Mit der Unterschrift auf Seite 6 bestätigt der Architekt die Richtigkeit seiner Angaben.


Frage 8:
Muss es sich bei den Fördermitteln um solche des Bundes handeln oder können diese auch auf Landesebene erfolgt sein?

Antwort:
Bei dem nachzuweisenden Referenzkriterium K2 (Architekt) können auch Planungs- und Realisierungsprozesse mit Landesfördermitteln nachgewiesen werden.


Frage 9:
Sind auch Referenzen zugelassen, welche aus energetischen Gründen durch Bundes Fördermittel unterstützt worden sind?

Antwort:
Es gibt keine Vorgaben. Vom Architekten müssen zwei Referenzen erbracht werden, von denen eines Kriterium 2 erfüllen muss (Planungs-/Realisierungsprozess mit Fördermitteln, siehe auch Frage 9).


Frage 10:
Ist die Mehrfachbewerbung von Energie-/TGA-Planern oder ggf. Landschaftsplanern zulässig?

Antwort:
Mehrfachbewerbungen von Fachplanern mit unterschiedlichen bewerbenden Architekten sind für diesen Wettbewerb nach dem geltenden Vergaberecht bei Wettbewerben nicht möglich. Die Fachplaner müssen sich für ein Architekturbüro entscheiden, mit dem sie gemeinsam einen Wettbewerbsbeitrag erstellen. Sie müssen in der Konstellation des Wettbewerbsteams (Architekten, TGA-Planer) ggf. als Preisträger auch komplett am Verhandlungsverfahren teilnehmen.


Frage 11:
Wir möchten uns als Bewerbergemeinschaft mit zwei Architekturbüros, einem TGA-/Energieplaner und evtl. einem Landschaftsplaner bewerben. Ist der Bewerbungsbogen von den beiden Architekturbüros auszufüllen? Tragen beide ihre Daten unter 1. Architekt ein oder ist die Seite 5 zu duplizieren? Müssen alle Partner Seite 11 unterschreiben?

Antwort:
Beide Architekturbüros tragen ihre Daten ein, die Seiten 5 und 6 können dafür dupliziert werden. Es muss dargestellt werden, wer der federführende Architekt ist. Die Referenzen müssen von einem der beiden Büros erbracht werden. Seite 11 kann auch dupliziert und ggf. von jedem Teampartner einzeln unterschrieben werden (Originalunterschrift).


Frage 12:
Verstehen wir das richtig, dass keine separaten gestalteten Referenzblätter (z.B. im Format DIN A3) gefordert/gewünscht sind?

Antwort:
Das ist korrekt. Die Referenzen sind entsprechend den Anforderungen in den Bewerberbogen einzutragen. Die geforderten Nachweise, insb. Führung Berufsbezeichnungen sind als Kopie beizulegen.


Frage 13:
Müssen die Eigenerklärungen zu § 123 und 124 GWB bereits bei der Bewerbung abgegeben werden?

Antwort:
Im Bewerberbogen zur Teilnahme am Wettbewerb werden vorab nur durch Ankreuzen und Unterschrift durch den/die Bewerber Eigenerklärungen abgegeben. Erst nach dem Planungswettbewerb bzw. zu einem eventuellen Verhandlungsverfahren (Preisträger) werden die erforderlichen Nachweise vorzulegen sein.
Jedoch muss der Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung durch Beilegen einer Kopie/Nachweis der Kammer o.ä. den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden. Erst nach dem Planungswettbewerb bzw. zu einem eventuellen Verhandlungsverfahren (Preisträger) werden die erforderlichen Nachweise vorzulegen sein.