Stadt Halle (Saale)
Wie aktuell in vielen anderen Städten und Gemeinden Deutschlands besteht Bedarf vorhandene Erhaltungs- oder Gestaltungssatzungen anzupassen. Es bestehen neue, aktuelle Anforderungen an Gebäude, bauliche Anlagen aber auch an private und öffentliche Grünräume wie z.B. durch die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes, der Klimaanpassung, der Energieeinsparung und des Einsatzes von Maßnahmen der erneuerbaren Energien (PV-Anlagen), die in bisherigen Satzungen nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden und die zu Zielkonflikten mit den bisherigen Regelungen oder denkmalpflegerischen Zielen führen könnten. Bei der Überarbeitung der vorhandenen Erhaltungssatzung für den in den 1920er Jahren entstandenen Stadtteil „Gartenstadt Gesundbrunnen“ (rd.1100 Einfamilien- / Reihenhäuser, rd.150 Mehrfamilienhäuser, Garten- und Parkanlagen) werden u.a. auch das Bau- und Planungsrecht, aktuelle Anforderungen des Brandschutzes oder der Barrierefreiheit berücksichtigt sowie die Mobilitätsentwicklung, neue Wohnstandards, energetische Belange und Erfordernisse in der Gebäudesanierung. Unter Einbeziehung der aktiven Bürgerinitiative, Anwohner / Eigentümer und der politischen Gremien wird die vorhandene Erhaltungssatzung überprüft und angepasst.
Auftraggeber: Stadt Halle (Saale)